Allgemeine Geschäftsbedingungen

textkracher kommunikationsagentur
Konzeption I Kommunikation I Design

Sabine Schäfer, Scheiberling 21 , 56566 Neuwied

Telefon: +49 2631.947292
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Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 285792789

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unseren Angeboten und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Nebenabreden haben ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden durch die Annahme eines Auftrages nicht anerkannt, sondern nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns.

1. Angebote, Verschwiegenheitsverpflichtung, Kosten
1.1. Unsere Angebote sind freibleibend, und zwar hinsichtlich Preis, Ausführungsfrist und Ausführungsmöglichkeit.
1.2. Die in Zusammenhang mit Kundenkontakten zu unserer Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse werden von uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gewahrt. Wir behandeln alle Unterlagen und Informationen vertraulich. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

2. Geschäftsabschlüsse
2.1. Geschäftsabschlüsse erfolgen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Ausführungsmöglichkeit. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Sofern uns nach Vertragsabschluss Tatsachen in der Person des Käufers bekannt werden, welche die Einhaltung oder Abwicklung des Vertrages erschweren oder vereiteln können, sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht steht uns auch dann zu, wenn die Ausführung unserer Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Endprodukt oder dem Kunden, unseren ethisch-moralischen Grundsätzen nicht entspricht, gegen die guten Sitten verstößt oder zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht wird.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten
3.1. Der Kunde hat sämtliche für die Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und uns zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Kunden unerlässlich ist. Der Kunde sorgt dafür, dass uns alle für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden, und uns von allen Vorgängen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung der Vereinbarung von Bedeutung sein können.
3.2. Wir sind berechtigt, die Vereinbarung nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung zu kündigen, wenn der Kunde mit seiner Mitwirkungshandlung oder der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug kommt. Unberührt hiervon bleibt der Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden.

4. Abwicklung von Aufträgen/Terminvorgaben
4.1. Von uns übermittelten Besprechungsprotokolle (Meetingberichte) sind verbindlich, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht und gelten für uns als verbindliche Arbeitsgrundlage.
4.2. Grundsätzlich sind von uns genannte Terminvorgaben unverbindlich und schließen die Haftung für die Überschreitung von Terminen generell aus. Auch im Falle einer Terminüberschreitung bleibt unser Vertragserfüllungsanspruch aufrechterhalten.
4.3. Für den Fall der Überschreitung eines von uns schriftlich bestätigten Ausführungstermins wird unsere Haftung auf den Nettoauftragswert beschränkt.
4.4. Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
4.5. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.
4.6. Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst durchzuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.7. Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
4.8. Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.
4.9. Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

5. Urheberrecht/Unterlagen
5.1. Unsere Leistungen sowie die unserer Zulieferer sind unabdingbar urheberrechtlich geschützt. Wir räumen dem Kunden auch namens unserer Zulieferer die Verwertbarkeit des Urheberrechtes ein, jedoch beschränkt auf die projektbezogene Verwendung des von uns geschaffenen Produktes. Wir übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Texter und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
5.2. Die Texte und Konzepte der Agentur dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Inhabers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ohne unsere schriftliche Zustimmung ist eine anderweitige Verwendung, Umgestaltung, Übertragung oder Vervielfältigung nicht gestattet; andernfalls sind wir zur fristlosen Kündigung und Rückabwicklung des Vertrages berechtigt. Uns steht das Wahlrecht zu, Beseitigung, Unterlassung oder Schadenersatz wegen der Verletzung des Urheberrechtes gemäß § 97 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz zu verlangen.
5.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge (Präsentation) zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
5.4. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit eines Produktes kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.
5.5. Die Agentur ist berechtigt, die von ihr erstellten Produkte zu signieren. Der Texter hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Texter zum Schadenersatz.
5.6. Vorlagen, Dateien, Konzepte oder sonstige Arbeitsmittel (z.B. Negative, Modelle, Originalillustrationen, u.ä.), welche die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

6. Preise/Zahlungsbedingungen
6.1. Unsere Preise verstehen sich als Festpreise für die im Angebot spezifizierte Einzelleistungen. Sie sind sofort und ohne Skonto oder sonstige Abzüge nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig.
6.2. Die Preise beziehen sich ausschließlich auf die in unseren Angeboten spezifizierten Leistungen.
6.3. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung.
6.4. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.

7. Gewährleistung
7.1. Der schöpferische Teil unserer Tätigkeit ist nur beschränkt einer Überprüfung zugänglich. Wir schließen daher unsere Gewährleistung in vollem Umfang aus. Wir haften lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt auch für die Beratung des Kunden. Haftung wird lediglich übernommen für die handwerkliche Qualität der Zulieferprodukte, nicht jedoch für deren optisches Erscheinungsbild.
7.2. Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
7.3. Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
7.4. Nach der Druckreiferklärung durch den Kunden ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Kunde von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Agentur.
7.5. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in unserer Sphäre, in diesen und in allen sonstigen Fällen – z.B. auch im Zusammenhang mit zugesicherten Eigenschaften, in denen, aus welchem Rechtsgrund auch immer, wir zum Schadenersatz verpflichtet sind, wird dieser Schadenersatzanspruch auf maximal 10% des Auftragswertes beschränkt. Entgangener Gewinn und andere Schäden, die nicht unmittelbar durch den Auftrag entstanden sind (Folgeschäden), werden in keinem Fall ersetzt. Ausschlüsse bzw. Beschränkungen der Haftung gelten nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1. Erfüllungsort für die Auftragsleistung und Zahlung ist Neuwied. Gerichtsstand für beide Teile ist Neuwied. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

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